Viele
Eigentümer von Immobilien kennen die Problematik. Der Mieter zieht aus, und die
Immobilie steht leer, bis sie neu vermietet werden kann. Wie geht man mit der
Immobilie um? Wir haben Martin Sakraschinsgy befragt, Vorstand der factum
Immobilien AG.
Leerstand Immobilien |
„Zunächst ist
es wichtig, seine Ziele zu kennen“, so Martin Sakraschinsgy. Ist die Immobilie
dauerhaft nicht nutzbar, oder ist es ein temporäres Ereignis? Es ist ein
Unterschied, ob es nur um einige Wochen oder doch um ein Jahr oder einen noch
längeren Zeitraum geht, den es zu überbrücken gilt. So kann ja eine zu
erwartende Wertsteigerung, etwa durch die Ansiedlung von Industrie, dafür
sprechen, eine lange Zeit leerstehende Immobilie noch weiter zu versorgen. Entsprechend
sollte geplant werden. Nachstehend einige Tipps zur Überbrückung des
Leerstands.
Beheizung von Immobilien
- Grundwärme. Eine sicher teure Art der
Instandhaltung ist es, permanent Wärme zuzugeben. Diese sichere Lösung ist bei eigener
Abwesenheit, etwa durch Urlaub, im Winter die empfehlenswerte Variante. Ebenfalls
überlegenswert, wenn die Immobilien zu weit entfernt ist, um sie täglich zu
erreichen.
- Regulierung. Die persönliche
Regulierung der Wärme erfordert Zeit und Fahrtkosten, ist jedoch die
wirtschaftlichste Variante, bezogen auf die Heizkosten. Diese werden
bedarfsweise geregelt.
- Heizungsautomatik. Eher bisher aus dem
Kraftfahrzeugbetrieb ist die Heizungsautomatik bekannt. Hier geht es um
automatische Heizungsleistung, sobald gewisse Messwerte erreicht werden. Ggf.
ist die Einrichtung teuer, die Effizienz sicherlich sehr gut. Ebenso die
Sicherung. Einige Heizungsthermostate lassen sich bereits mit Apps regulieren.
- Nachbarn. Günstig ist es eventuell,
Nachbarn zu gewinnen, die Immobilie im „Auge“ zu haben. Jedoch: Vertrauen muss
vorhanden sein. Sonst kann es vorkommen, dass die Immobilie durch Dritte
genutzt wird, etwa für Feiern oder als Unterkunft. Es empfiehlt sich, einen
Vertrag abzuschließen, der die Bedingungen regelt.
Bewirtschaftung von Immobilien
Immobilien
müssen genutzt werden. Werden sie nicht genutzt, sind sie als Kapitalanlage
nicht sinnvoll verwendet, es sei denn, in der Nähe ist ein Grund für die
Wertsteigerung ersichtlich, etwa durch den Zuzug von Firmen und einhergehendem
Wohnbedarf. Martin Sakraschinsgy: „Ist das nicht so und sind keine Mieter
vorhanden, sollten andere Ansätze geprüft werden.“
- Lagerraum. Die Immobilie kann als
Lager genutzt werden, eine entsprechende Nutzung sollte vertraglich fixiert
werden und eine andere als diese ausschließen. Möglich ist es etwa, den
Nachbarn anzubieten, bis zu Vermietung den Raum zu nutzen, dafür sorgen diese
für die Beheizung.
- Unterkunft. Die Immobilie kann
tageweise vermietet werden, es gibt im Internet Portale, auf welchen solche
Wohnangebote gehandelt werden können. Eine rudimentäre Einrichtung (Küche,
Wohnraum, W-LAN, Schlafangebot) sollte beschafft werden. Veranstaltungsraum. Je
nach Beschaffenheit können Veranstaltungen organisiert werden. Eine einfache
Bestuhlung ist schnell arrangiert.
- Partyraum. Feiern können sehr schnell
organisiert, aufgebaut und auch wieder aufgeräumt werden.
- Garagen. Vermieten Sie kurzzeitig
Parkanlagen oder Garagen.
Belebung von Immobilien
Dritte
sollten den Eindruck erhalten, dass Immobilien belebt und bewohnt sind, damit
keine illegale Nutzung oder sogar Randalierung erfolgt. Es gibt bereits viele
technische Einrichtungen, die hier Abhilfe schaffen, so etwa selbst gesteuerte
Jalousien oder Fernsehgeräte. Die in unregelmäßigen Abständen an- und ausgehen.
Diese Produkte sind jedoch eher auf urlaubsbedingte Abwesenheiten ausgelegt.
Was kann getan werden, um den Eindruck belebter Immobilien zu erzeugen?
- Nachbarn. Einhergehend mit der
Beheizung können Nachbarn ebenfalls dafür sorgen, dass der Eindruck des
„Bewohntseins“ entsteht. Dafür müssen die Jalousien genutzt werden.
- Elektrische Vorrichtungen. Selbsttätig
ein- und ausschaltende Fernsehgeräte und zeitintervallgesteuerte Rolladen
helfen, das Wohnbild zu erzeugen, um eine illegale Drittnutzung fern zu halten.
Vorrausetzung ist jedoch eine Infrastruktur, die nicht in jeder Immobilie
vorhanden ist.
- Veranstaltungen und Feiern. Sofern
möglich, kann die Immobilie auch für Veranstaltungen vermietet werden. Neben
dem finanziellen Aspekt ist dann auch der Eindruck da, dass das Objekt nicht
verwahrlost.
- Sicherheitsdienste. Sicherheitsdienste
prüfen die leerstehenden Immobilien in regelmäßigen Abständen.
Einschränkung von Leistungen
Müllabfuhr,
Parkplatz und weitere, nicht unbedingt notwendige Zusatzleistungen sollten in
Frage gestellt und ggf. abgestellt werden, falls möglich, temporär, um
einerseits Kosten zu sparen, andererseits aber wieder über diese Produkte zu
verfügen, sofern erforderlich.
-
Garagen. Vermieten Sie
Garagen. Ein Eintrag mit zeitlicher Befristung im Internet oder sogar eine handschriftliche
Notiz am Garagenplatz kann zur Vermietung führen.
- Winterdienst. Erkundigen Sie sich nach
den Pflichten im Winter und sorgen Sie dafür, dass diese wahrgenommen werden.
- Kabelfernsehen und Internet. Um
Grundgebühren zu sparen, sollten die Anschlüsse pausiert werden.
Veräußerung
Eines Tages
stellt sich die Frage, ob die Bewirtschaftung aufrecht erhalten werden soll,
oder ob eine Veräußerung der leeren Immobilie die bessere Alternative wäre.
Hier gilt es, abzuwägen. Wie sind die kommunalen Planungen im Umfeld? Hier
einige Informationsquellen.
- Parteien. Befragen Sie örtliche Parteien
nach der künftigen Nutzung des Umfeldes. Sofern diese dürfen, können sie
Auskunft über geplante Bebauungsabsichten erteilen. Eine Anfrage kann auch
schriftlich erfolgen.
- Garagen. Trennen und veräußern Sie
Garagen, falls möglich. Eine Teilung der Immobilie in sinnvolle Teilstücke, so
etwa Wohnung und Immobilie, kann einfacher vollzogen werden als der Verkauf im
Ganzen.
- Abriss. Auch ein Abriss kann ggf.
erfolgreich sein, wenn ein Neubau folgt, der die wirtschaftlichen Nachteile des
Abrisses übersteigt. Falls erforderlich, kann auch ein finanzstarker Partner
für ein solches Projekt gesucht werden.
Factum
Immobilien AG 2015
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