Sonntag, 27. November 2011

Factum Immobilien AG: Wem gehören die Sterne?

Zum ersten Advent befasst sich die factum Immobilien AG hier im Blog mit einem eher seltenen Immobilienthema, oder noch eher: Grundstücksthema. Die meisten von Ihnen kennen das Thema vermutlich als versierte Internetbenutzer.  
Bildquelle: Nasa

Man kann, etwa als Geschenk, Sterne benennen, einen Quadratmeter auf dem Mond erwerben. Oder auf dem Mars.

Denn der ist wieder im Gespräch: Die US-Raumfahrtbehörde NASA hat ihre neue Mars-Mission gestartet. Eine Trägerrakete vom Typ Atlas V mit dem Forschungsroboter "Curiosity" ("Neugier") an Bord hob am Samstag planmäßig vom Weltraumbahnhof Cape Canaveral im US-Bundesstaat Florida zum Flug ins All ab, wie die NASA mitteilte. Nach einer etwa 570 Millionen Kilometern langen Reise wird "Curiosity" im August 2012 auf dem Roten Planeten erwartet. Man schätzt, dass ab 2030 auch Menschen den Mars betreten werden.
Das fast 900 Kilogramm schwere Gerät ist damit deutlich größer, schwerer und technisch ausgereifter als frühere Mars-Roboter. Die Entwicklung des Roboters verschlang 1,8 Milliarden Dollar, insgesamt wird seine Mission auf 2,5 Milliarden Dollar (knapp 1,87 Milliarden Euro) veranschlagt. Eine der Aufgaben wird die Suche nach Wasser sein - und somit nach Hinweisen auf Spuren von Leben auf dem Planeten.

Landeplatz des mobilen Labors Mitte August soll der Krater Gale sein. Nach Angaben der NASA wurde er ausgewählt, weil dort unter anderem Lehm und Sulfate vermutet werden. Auf der Erde existiert überall dort, wo es Wasser gibt, auch mikrobisches Leben. Im August hatte die NASA erstmals mittels eines Orbiters, der den Planeten seit 2006 umkreist, Hinweise auf die Existenz von Wasser auf dem Mars entdeckt.*

Doch schon heute kann man Immobilien auf dem Mars erwerben. Angebote wie Mondland.de, Mondmakler.de oder Marsshop.com bieten entsprechende Flächen zum Kauf. Auszug aus den Werbeversprechen:

Hier erwerben Sie einen Claim auf dem Mars. Jedes Grundstück wird mit drei Urkunden dokumentiert (Die Besitzerurkunde, die Marskarte und die Marsgesetze). Alle Urkunden sind in Englisch. Die Besitzurkunde wird auf den Namen des stolzen Besitzers ausgestellt und trägt die genauen Koordinaten Ihres Grundstücks. Die Zertifikate sind auf ca. A3 großem Pergamentpapier gedruckt.

Die Grundstücke werden katalogisiert und der Besitzer in der internationalen Datenbank als offizieller Claimbesitzer registriert. Wenn Sie mehr als ein Grundstück bestellen, liegen die Grundstücke nebeneinander - das ist besonders gut geeignet, falls Sie planen einen Flugplatz zu bauen.

Ausser ihrem Mars Grundstück bekommen Sie von uns:
Die Mars-Verfassung und Mars-Gesetze
Ihre Mars Grundstücks Besitzurkunde
Eine Landkarte des Mars (Auf der die ungefähre Position ihres Grundstücks eingezeichnet ist.) Eine Kopie der Kurzgeschichte: "Du besitzt den WAS?", die eine Kopie der Deklaration der Inbesitznahme, die bei den Vereinten Nationen, der US Regierung und der Russischen Regierung angemeldet wurde, als Beweis dafür dass die hier zum Verkauf angebotenen Grundstücke, verkauft werden dürfen, beinhaltet.
Alle obenstehenden Dokumente sind auf ca. 30 cm x 35.5 cm simuliertem Pergamentpapier gedruckt, bereit zum Einrahmen. Alle Dokumente sind in ENGLISCH.

Doch ist der Kauf verbindlich? Oder ist es eher ein Gag, ein schönes Geschenk? Die factum Immobilien AG bemüht sich um Aufklärung. Kann ein Grundstück bereits jetzt verkauft werden, obwohl es noch nicht zu bewirtschaften ist, oder handelt es sich um einen Party-Gag?

Als erste Gesellschaft der Welt hat die Lunar Embassy bereits Ende der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts aufgrund einer Gesetzeslücke innerhalb der Verträge der Nationen zur Weltraumfahrt Grundstücke auf dem Mond angeboten.
Gegenwärtig gibt es zwei Abkommen zu diesem Thema - den "Outer Space Treaty" von 1967 und den "Moon Treaty" von 1984. Der erste Vertrag verbietet allen Staaten der Welt, irgendeinen Eigentumsanspruch auf Planeten zu erheben, da der Weltraum allgemeines Gut der gesamten Menschheit sei. Übrigens wurde hier auch verboten, den Weltraum militärisch zu nutzen. Das Abkommen trat in Kraft, auch wenn sich die Staaten nicht daran gehalten haben, den Weltraum nur in friedlicher Absicht zu nutzen, aber es hat eine wichtige Regelungslücke. Damals dachte man, dass Weltraumfahrten nur in staatlicher Regie vonstatten gehen könne, weswegen die Inbesitznahme nur für Staaten, nicht aber für Einzelpersonen oder Unternehmen verboten wurde. Unter anderem diese Lücke sollte dann "das Agreement Governing the Activities of States on the Moon and other Celestial Bodies", kurz: "Moon Treaty", im Jahr 1984 füllen, das das Verbot explizit auch auf natürliche Personen und Organisationen erweiterte. Nur gab es bei diesem Abkommen ein Problem: praktisch keine Regierung hat es unterzeichnet, weswegen es schlicht rechtlich keine Wirkung entfaltet. Es fehlen die Unterschriften.

Aber: Ferner bindet das Völkerrecht nach einhelliger Auffassung der meisten nationalen Gerichtsbarkeiten auch Privatpersonen unmittelbar. So würde beispielsweise niemand ernsthaft behaupten, es sei Privatpersonen und Unternehmen erlaubt, Nuklearwaffen zu besitzen, nur weil im Atomwaffensperrvertrag allein von Staaten die Rede ist. Oder wäre das auch eine Regelungslücke?

Zusätzlich wurde in der Vergangenheit Wert darauf gelegt, keine Grundstücke zu "verkaufen", die von wissenschaftlichem Wert sein könnten (z.B. geplante und vergangene Landestellen für Missionen oder berühmte Plätze mit Kulturcharakter wie das Marsgesicht), um hier keine Konflikte zu erzeugen. Im Zuge der Wissbegierigkeit der Menschheit wird auch jetzt noch darauf hingewiesen, man möge auf seinem Grundstück doch Landungen von Sonden dulden, auch wenn die rechtliche Verpflichtung nicht mehr bestehe.

Dazu kam, dass in den USA das Recht nach wie vor gilt, einen Claim für sich zu beanspruchen. Dieses Recht ist aus der Goldgräberzeit bekannt, wer kennt nicht „Lockruf des Goldes“, ein Film, der aus verschiedenen Büchern des Autors Jack London im Jahr 1975 von Walter Ulbrich (Drehbuchautor) zusammengestellt worden ist?
Dieses Recht nutzte das Unternehmen für seine Zwecke aus und sicherte sich dementsprechend gemäß amerikanischem Recht Landparzellen auf erdnahen Planeten des Solaren Systems. Jedoch gilt bisher weder auf dem Mond noch auf einem der anderen Himmelskörper des Sonnensystems amerikanisches Recht. Daher bleibt abzuwarten, ob jene Ansprüche tatsächlich berücksichtigt werden, falls diese Himmelskörper eines Tages besiedelt werden sollten. Außerdem ist es mehr als fraglich, inwieweit diese Grundstücke in anderen Ländern als den Vereinigten Staaten als rechtlich bindend verkauft wurden.

Fassen wir zusammen. Es ist noch nicht entschieden, ob diese Grundstückskäufe tatsächlich rechtliche Wirkung für spätere Generationen entfalten, die Tendenz ist aus unserer Sicht aber eher negativ. Falls Sie einen Grundstückserwerb dennoch beabsichtigen, sollten Sie die Lunar Embassy in Erwägung ziehen, da diese durch die Gesetzgebung als unserer Ansicht nach „erste“ Organisation Ansprüche ggf. besser als andere Anbieter durchsetzen kann. Wenn überhaupt. In diesem Sinne: Bleiben Sie bodenständig.

Factum Immobilien AG

Es wurden folgende Quellen zur Recherche verwendet, wobei anzumerken ist, dass die Interpretation beim Autoren liegt.

http://www.mondland.de/mondgrundstuecke/marsgrundstueck.html


Das Bildmaterial darf nur entsprechend der Richtlinien der NASA weiterverwendet werden. 

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