Zum ersten Advent befasst sich die
factum Immobilien AG hier im Blog mit einem eher seltenen
Immobilienthema, oder noch eher: Grundstücksthema. Die meisten von
Ihnen kennen das Thema vermutlich als versierte Internetbenutzer.
Bildquelle: Nasa |
Man kann, etwa als Geschenk, Sterne
benennen, einen Quadratmeter auf dem Mond erwerben. Oder auf dem
Mars.
Denn der ist wieder im Gespräch: Die
US-Raumfahrtbehörde NASA hat ihre neue Mars-Mission gestartet. Eine
Trägerrakete vom Typ Atlas V mit dem Forschungsroboter "Curiosity"
("Neugier") an Bord hob am Samstag planmäßig vom
Weltraumbahnhof Cape Canaveral im US-Bundesstaat Florida zum Flug ins
All ab, wie die NASA mitteilte. Nach einer etwa 570 Millionen
Kilometern langen Reise wird "Curiosity" im August 2012 auf
dem Roten Planeten erwartet. Man schätzt, dass ab 2030 auch Menschen
den Mars betreten werden.
Das fast 900 Kilogramm schwere Gerät
ist damit deutlich größer, schwerer und technisch ausgereifter als
frühere Mars-Roboter. Die Entwicklung des Roboters verschlang 1,8
Milliarden Dollar, insgesamt wird seine Mission auf 2,5 Milliarden
Dollar (knapp 1,87 Milliarden Euro) veranschlagt. Eine der Aufgaben
wird die Suche nach Wasser sein - und somit nach Hinweisen auf Spuren
von Leben auf dem Planeten.
Landeplatz des mobilen Labors Mitte
August soll der Krater Gale sein. Nach Angaben der NASA wurde er
ausgewählt, weil dort unter anderem Lehm und Sulfate vermutet
werden. Auf der Erde existiert überall dort, wo es Wasser gibt, auch
mikrobisches Leben. Im August hatte die NASA erstmals mittels eines
Orbiters, der den Planeten seit 2006 umkreist, Hinweise auf die
Existenz von Wasser auf dem Mars entdeckt.*
Doch schon heute kann man Immobilien
auf dem Mars erwerben. Angebote wie Mondland.de, Mondmakler.de oder
Marsshop.com bieten entsprechende Flächen zum Kauf. Auszug aus den
Werbeversprechen:
Hier erwerben Sie einen Claim auf
dem Mars. Jedes Grundstück wird mit drei Urkunden dokumentiert (Die
Besitzerurkunde, die Marskarte und die Marsgesetze). Alle Urkunden
sind in Englisch. Die Besitzurkunde wird auf den Namen des stolzen
Besitzers ausgestellt und trägt die genauen Koordinaten Ihres
Grundstücks. Die Zertifikate sind auf ca. A3 großem Pergamentpapier
gedruckt.
Die Grundstücke werden
katalogisiert und der Besitzer in der internationalen Datenbank als
offizieller Claimbesitzer registriert. Wenn Sie mehr als ein
Grundstück bestellen, liegen die Grundstücke nebeneinander - das
ist besonders gut geeignet, falls Sie planen einen Flugplatz zu
bauen.
Ausser ihrem Mars Grundstück
bekommen Sie von uns:
Die Mars-Verfassung und Mars-Gesetze
Ihre Mars Grundstücks Besitzurkunde
Eine Landkarte des Mars (Auf der
die ungefähre Position ihres Grundstücks eingezeichnet ist.) Eine
Kopie der Kurzgeschichte: "Du besitzt den WAS?", die eine
Kopie der Deklaration der Inbesitznahme, die bei den Vereinten
Nationen, der US Regierung und der Russischen Regierung angemeldet
wurde, als Beweis dafür dass die hier zum Verkauf angebotenen
Grundstücke, verkauft werden dürfen, beinhaltet.
Alle obenstehenden Dokumente sind
auf ca. 30 cm x 35.5 cm simuliertem Pergamentpapier gedruckt, bereit
zum Einrahmen. Alle Dokumente sind in ENGLISCH.
Doch ist der Kauf
verbindlich? Oder ist es eher ein Gag, ein schönes Geschenk? Die
factum Immobilien AG bemüht sich um Aufklärung. Kann ein Grundstück
bereits jetzt verkauft werden, obwohl es noch nicht zu bewirtschaften
ist, oder handelt es sich um einen Party-Gag?
Als erste
Gesellschaft der Welt hat die Lunar Embassy bereits Ende der
neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts aufgrund einer Gesetzeslücke
innerhalb der Verträge der Nationen zur Weltraumfahrt Grundstücke
auf dem Mond angeboten.
Gegenwärtig gibt
es zwei Abkommen zu diesem Thema - den "Outer Space Treaty"
von 1967 und den "Moon Treaty" von 1984. Der erste Vertrag
verbietet allen Staaten der Welt, irgendeinen Eigentumsanspruch auf
Planeten zu erheben, da der Weltraum allgemeines Gut der gesamten
Menschheit sei. Übrigens wurde hier auch verboten, den Weltraum
militärisch zu nutzen. Das Abkommen trat in Kraft, auch wenn sich
die Staaten nicht daran gehalten haben, den Weltraum nur in
friedlicher Absicht zu nutzen, aber es hat eine wichtige
Regelungslücke. Damals dachte man, dass Weltraumfahrten nur in
staatlicher Regie vonstatten gehen könne, weswegen die Inbesitznahme
nur für Staaten, nicht aber für Einzelpersonen oder Unternehmen
verboten wurde. Unter anderem diese Lücke sollte dann "das
Agreement Governing the Activities of States on the Moon and other
Celestial Bodies", kurz: "Moon Treaty", im Jahr 1984
füllen, das das Verbot explizit auch auf natürliche Personen und
Organisationen erweiterte. Nur gab es bei diesem Abkommen ein
Problem: praktisch keine Regierung hat es unterzeichnet, weswegen es
schlicht rechtlich keine Wirkung entfaltet. Es fehlen die
Unterschriften.
Aber: Ferner bindet
das Völkerrecht nach einhelliger Auffassung der meisten nationalen
Gerichtsbarkeiten auch Privatpersonen unmittelbar. So würde
beispielsweise niemand ernsthaft behaupten, es sei Privatpersonen und
Unternehmen erlaubt, Nuklearwaffen zu besitzen, nur weil im
Atomwaffensperrvertrag allein von Staaten die Rede ist. Oder wäre
das auch eine Regelungslücke?
Zusätzlich wurde
in der Vergangenheit Wert darauf gelegt, keine Grundstücke zu
"verkaufen", die von wissenschaftlichem Wert sein könnten
(z.B. geplante und vergangene Landestellen für Missionen oder
berühmte Plätze mit Kulturcharakter wie das Marsgesicht), um hier
keine Konflikte zu erzeugen. Im Zuge der Wissbegierigkeit der
Menschheit wird auch jetzt noch darauf hingewiesen, man möge auf
seinem Grundstück doch Landungen von Sonden dulden, auch wenn die
rechtliche Verpflichtung nicht mehr bestehe.
Dazu kam, dass in
den USA das Recht nach wie vor gilt, einen Claim für sich zu
beanspruchen. Dieses Recht ist aus der Goldgräberzeit bekannt, wer
kennt nicht „Lockruf des Goldes“, ein Film, der aus verschiedenen
Büchern des Autors Jack London im Jahr 1975 von Walter Ulbrich
(Drehbuchautor) zusammengestellt worden ist?
Dieses Recht nutzte
das Unternehmen für seine Zwecke aus und sicherte sich
dementsprechend gemäß amerikanischem Recht Landparzellen auf
erdnahen Planeten des Solaren Systems. Jedoch gilt bisher weder auf
dem Mond noch auf einem der anderen Himmelskörper des Sonnensystems
amerikanisches Recht. Daher bleibt abzuwarten, ob jene Ansprüche
tatsächlich berücksichtigt werden, falls diese Himmelskörper eines
Tages besiedelt werden sollten. Außerdem ist es mehr als fraglich,
inwieweit diese Grundstücke in anderen Ländern als den Vereinigten
Staaten als rechtlich bindend verkauft wurden.
Fassen wir
zusammen. Es ist noch nicht entschieden, ob diese Grundstückskäufe
tatsächlich rechtliche Wirkung für spätere Generationen entfalten,
die Tendenz ist aus unserer Sicht aber eher negativ. Falls Sie einen
Grundstückserwerb dennoch beabsichtigen, sollten Sie die Lunar
Embassy in Erwägung ziehen, da diese durch die Gesetzgebung als
unserer Ansicht nach „erste“ Organisation Ansprüche ggf. besser
als andere Anbieter durchsetzen kann. Wenn überhaupt. In diesem
Sinne: Bleiben Sie bodenständig.
Factum Immobilien
AG
Es wurden folgende
Quellen zur Recherche verwendet, wobei anzumerken ist, dass die
Interpretation beim Autoren liegt.
http://www.mondland.de/mondgrundstuecke/marsgrundstueck.html
Das Bildmaterial darf nur entsprechend der Richtlinien der NASA weiterverwendet werden.
Das Bildmaterial darf nur entsprechend der Richtlinien der NASA weiterverwendet werden.
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